Leseprobe
Heinen, Norbert und Tönnihsen, Gerd (Hrsg): Rehabilitation
und Rentabilität -
Herausforderungen an die Werkstatt für behinderte
Menschen.
Mit Beiträgen von Caroline Hauf, Esther Hövelmann, Andreas
Laumann, Claudia Marquardt, Caren Michels u. Thorsten Zöller.
(Broschiert)
Eitorf: gata
2002. |
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Inhalt
Norbert Heinen / Gerd Tönnihsen:
Entwicklungen und Tendenzen in der Werkstatt für behinderte
Menschen
– Anmerkungen zu einer Standortbestimmung
Caroline Hauf und Claudia Marquardt:
Fortbildung°--
(k)ein Thema in der Werkstatt für behinderte Menschen?!
Esther Hövelmann und Andreas Laumann:
„Ruhestand? Na klar freue ich mich! Aber den ganzen Tag?“°--
Altwerdende und alte Menschen mit geistiger Behinderung
im Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
Caren Michels:
Zur Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten einer
Werkstatt für behinderte Menschen
Thorsten Zöller:
Vorüberlegungen zur Konzeption für den
Orientierungsbereich einer WfbM
Norbert Heinen / Gerd Tönnihsen
"Der eine wartet, dass die Zeit sich
wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt."
(Dante Alighieri)
Entwicklungen und Tendenzen in der Werkstatt für behinderte
Menschen
– Anmerkungen zu einer Standortbestimmung
1. Zur Entstehungsgeschichte der WfbM
Die Einrichtung von Werkstätten für Menschen mit geistiger
Behinderung
zu Beginn der 60er Jahre ist weitgehend auf die Initiative der
BUNDESVEREINIGUNG
LEBENSHILFE zurückzuführen, die das Konzept der
"Beschützenden
Werkstatt" entwickelte und dessen Realisierung vorantrieb. Eine
Beschleunigung
erfuhr diese Entwicklung durch das Bundessozialhilfegesetz von 1961,
das
die Werkstätten mit Heimen und Anstalten gleichstellte. Bereits
1968
existierten 140 Werkstätten mit ca. 5300 Mitarbeitern.
Während
in dieser Anfangsphase keine Aufnahmekriterien galten, die einen
Ausschluss
von schwerbehinderten Menschen vorsahen, änderte sich die
Konzeption
mit der 1974 durch Anwendung des Schwerbehindertengesetzes vollzogenen
Umwandlung der "Beschützenden Werkstatt" in die "Werkstatt
für
Behinderte" dahingehend, dass nunmehr als Aufnahmekriterium das
Erbringen
eines "Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer
Arbeitsleistung"
galt, womit die Gefahr verbunden war, Menschen, die dieses Kriterium
nicht
erfüllen können, auszuschließen und die Errichtung von
alternativen Einrichtungen in Form von Tagesförderstätten
durchzusetzen
(vgl. SAVELSBERG 1987, 12f). Seitdem zeigt sich in der Bundesrepublik
ein
uneinheitliches Bild: Während ein Teil der Werkstätten diesen
Personenkreis aufnehmen und ihnen durch Teilhabe an
Produktionsprozessen
einen Dauerarbeitsplatz bieten, besuchen sie anderenorts den
Werkstätten
zugeordnete oder sie ersetzende Tagesförderstätten, in denen
sie betreut und gefördert werden, um ihnen durch diese
Maßnahmen
gegebenenfalls einen Wechsel in die Werkstatt für Behinderte zu
ermöglichen.
Durch die mit der Sozialhilferechtsreform im Jahre 1996 einhergehenden
Kürzungen der Finanzmittel für die Werkstätten wurden
bis
zu diesem Zeitpunkt erkämpfte Standards zum Teil wieder
rückgängig
gemacht oder in ihrer Realisation erschwert. Die parallel vollzogenen
Veränderungen
des Schwerbehindertengesetzes schrieben schließlich die
Rechtsstellung,
die Mitwirkungs- und Entgeltansprüche der Beschäftigten fest,
konnten jedoch den Leistungsabbau in einigen Bundesländern nicht
verhindern.
Zwar fand sich das 1994 in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes durch den
Zusatz "Niemand darf wegen Behinderung benachteiligt werden"
festgeschriebene
Verbot der Benachteiligung in den folgenden Jahren in verschiedenen
weiterführenden
Gesetzen und Erlassen wieder, für den Bereich der Arbeit wurden
allerdings
erst im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendige
gesetzliche
Grundlagen geschaffen, die sich an der Reformpolitik der 70er Jahre
orientieren.
Dieses neue am 1.7.2001 in Kraft getretene Rehabilitationsgesetz regelt
die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und bezieht sich
im
5. Kapitel auf das Arbeitsleben, indem es u.a. die Konzeption der
Werkstätten
festlegt, den Rechtsstatus der behinderten Menschen in den
Werkstätten
definiert, die Grundsätze der Förderung beschreibt, die Art
und
die Höhe des Entgeltes bestimmt und die Möglichkeiten der
Mitwirkung
regelt. Zudem ist durch das SGB IX eine Namensänderung von
"Werkstatt
für Behinderte" in "Werkstatt für behinderte Menschen"
festgelegt
worden.
Die rechtlichen Neuregelungen wurden nicht nur wegen der
vielfältigen
gesellschaftlichen Veränderungen notwendig, sondern haben ihre
Ursache
im besonderen in Entwicklungen, die die Werkstätten seit ihrer
Gründung
in den 60er Jahren erfahren haben. In dieser Zeit hat sich nicht nur
die
Zahl der Beschäftigten vervielfacht, sondern es hat sich zudem
eine
Heterogenität in den Formen der Behinderungen bei den
Beschäftigten
ergeben.

Tabelle 1 (vgl. BAG 2001)

Tabelle 2 (vgl. BAG 2001)
Fanden in den ersten Jahren zunächst vornehmlich Menschen mit
geistiger
Behinderung in der Werkstätten einen Arbeitsplatz, konnten in den
folgenden Jahren immer mehr Menschen in die Werkstatt aufgenommen
werden,
denen der allgemeine Arbeitsmarkt keinen entsprechenden Arbeitsplatz
anbieten
konnte oder wollte. Einen weiteren Aspekt stellt die Altersstruktur der
meisten Werkstätten dar, die sich sowohl in ihrer bisherigen
Entwicklung
als auch in der gegenwärtigen Alterspyramide aufgrund unserer
Geschichte
von der anderer Betriebe unterscheidet.

Tabelle 3 (vgl. BAG 2001)
Die skizzierten Erhebungen und die sich abzeichnenden Entwicklungen
lassen notwendige Aufgaben erkennen, die sowohl werkstattintern -
abhängig
vom jeweiligen Standort und Werkstattträger - als auch
werkstattübergreifend
konzeptionell gelöst werden müssen, um allen
Beschäftigten
eine berufliche Zukunft zu garantieren, die sowohl den
ökonomischen
als auch den rehabilitativen Erfordernissen gerecht wird. Die
gegenwärtigen
Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass die
Werkstätten
nicht nur hinsichtlich der Zahl der Beschäftigen weiter wachsen
werden,
sondern auch bezüglich der Heterogenität der behinderten
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter Veränderungen erfahren werden, die neuer
grundlegender
Entscheidungen bedürfen, um den individuellen Bedürfnissen
der
behinderten Menschen gerecht werden zu können.
2. Gegenwärtige Situation aus ökonomischer und
sozial-rehabilitativer
Sicht und Perspektiven für die Zukunft
2.1 Ökonomische Sicht
Selten sind marktwirtschaftliche Strukturen und Ordnungen so gefordert
worden wie in der gegenwärtigen Zeit. Der dynamisch
fortschreitende
Wandel in den Technologien, die Intensivierung des Wettbewerbs auf
allen
Märkten und der wachsende Umfang des weltweiten Austausches von
Wissen
über das Internet führen zu immer neuen Spielregeln – auch
für
Werkstätten für behinderte Menschen.
Die Einführung des prospektiven Pflegesatzes in 1996 und die damit
einhergehenden finanziellen Veränderungen und die Abkehr von
liebgewordenen
Strukturen der bequemen staatlichen Vollkostensubventionierung leiteten
auch in Werkstätten für behinderte Menschen einen
Umdenkungsprozess
ein. In starkem Maße sind nicht mehr zeitgemäße
Handlungen
aufzubrechen und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund zu
schieben.
Dies setzt voraus, dass die Verantwortlichen in den WfbM ihre
Handlungs-
und Entscheidungsspielräume in die Hand nehmen, ein
aussagefähiges
Informations- und Kostenmanagement einrichten und über den eigenen
Tellerrand sich mit anderen WfbM austauschen.
Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion im Zuge der
Globalisierung
der Märkte in ausländische Produktionsstätten.
Werkstätten
für behinderte Menschen verlieren auf diese Weise in erster Linie
Lohn- und Auftragsarbeiten. Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts
konkurrieren
WfbM mit Billiglohnländern und deren Dumpingpreisen.
Werkstätten
für behinderte Menschen stehen stärker denn je im Wettbewerb
mit anderen Unternehmen und gelegentlich selbst untereinander in
Konkurrenzbeziehung.
Aber, kann Wettbewerb nicht auch eine Chance für eine
unternehmerische
Ausrichtung bedeuten und belebend wirken?
Die Konzentration der Unternehmen auf ihre eigentlichen
Kerngeschäfte
und der Drang zum Outsourcing schließen die unternehmerische
Forderung
nach mehr und mehr Dienstleistungen von Dritten aus einer Hand ein.
Diese
Anforderungen können WfbM nur durch Ausweitung der
Wertschöpfungskette
und durch einen zentralen Ansprechpartner erfüllen. Bedeutsam ist
dieser Trend vor allem für den Sektor der Lohn- und
Auftragsarbeit;
und WfbM sind gut beraten, eine Vielzahl von logistischen
Aktivitäten
zu übernehmen, wie beispielsweise Transportdienstleistungen,
Lagerhaltung
und Beschaffung der Materialien, verknüpft mit dem Aufbau von
leistungsfähigen
IT-Strukturen und einem Warenwirtschaftssystem, wodurch die
Kundenbindung
zusätzlich gefestigt wird.
Je mehr die Mitfinanzierung der öffentlichen Hand schrumpft, desto
mehr schaffen gute Umsatz- und Ertragsdaten die Grundlage für
unternehmerische
Entscheidungen und stärken auch auf diese Weise die zur
Erfüllung
des sozial-rehabilitativen Auftrags notwendigen Maßnahmen. Dabei
fällt der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von
marktfähigen
Gütern und/oder die Intensivierung des Dienstleistungsbereichs in
WfbM eine besondere Rolle zu, die eigene Finanzkraft zu festigen und
die
Abhängigkeit von lohn- und auftragsgebenden Unternehmen zu
reduzieren.
Ohne den aus Umsatzerlösen gewonnenen finanziellen Spielraum sind
eine Vielzahl von sinnvollen und qualifizierten Bildungsmaßnahmen
und arbeitsbegleitenden Aktivitäten für Menschen mit
Behinderung(en)
in WfbM auf Sicht gefährdet.
Von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der
Werkstätten
für behinderte Menschen sind die unternehmerischen
Rahmenbedingungen.
Gerade hieraus leiten sich die Erwartungen und Perspektiven ab:
Die Werkstätten für behinderte Menschen benötigen neben
Kapital und beherrschbaren Maschinen insbesondere Ideen, die zu
marktfähigen
Produkten und Dienstleistungen führen und die auf Bedürfnisse
und Wünsche der Kunden / des Marktes eingehen. Patentrezepte gibt
es bekanntlich nicht, aber es gilt die Kreativität und die
schöpferischen
Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Nach
dem amerikanischen Psychologen CZIKSZENTMIHALYI liegt Kreativität
nicht allein im Individuum begründet, sondern es benötigt
immer
ein gesellschaftliches Umfeld, um sich gedeihlich entwickeln und
entfalten
zu können (vgl. ROSE 2001, 205). Kreativität und Innovation
verlangen
nach veränderten Organisationsstrukturen, die die Produktion von
Ideen
auf allen Unternehmensstufen einer WfbM fördern und nicht auf
bestimmte
Personen konzentrieren. Ein offenes Klima, die Bereitschaft, Fehler und
Flops zuzulassen und hieraus die Kraft für neue intelligente Ideen
zu finden, begünstigen den Prozess und schaffen das notwendige
Arbeitsumfeld.
So wie in vielen Werkstätten für behinderte Menschen die
nach der ISO-Norm zur Anwendung kommenden, typischen
Verbesserungsvorschläge
durch die Qualitätsbeauftragten geprüft, ausgewertet und wenn
nötig nach Prüfung der Machbarkeit umgesetzt werden,
läßt
sich auf ähnliche Weise die Kreativität der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter fördern. Dieser Prozess unterstreicht zudem die
Wertschöpfung
im Unternehmen und stellt einen nicht zu verkennenden
Wettbewerbsvorteil
dar.
Unternehmerisches Denken in einer WfbM ist dann realisiert, wenn die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ideen einbringen können.
Das immer schnellere Informationstempo und die anspruchsvollen Aufgaben
fordern WfbM heraus, auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
für
die betrieblichen Veränderungsprozesse permanent weiterzubilden;
auch
die Führungskräfte sind hiervon nicht auszuklammern.
Verantwortungsbewusste
Führungskräfte bringen sich aktiv in den Prozess der
betrieblichen
Weiterbildung ein, stellen neben ihren fachlichen Fähigkeiten vor
allem ihre methodischen Fertigkeiten und sozialen Kompetenzen auf den
Prüfstand
und passen sich den Erfordernissen an. Nur wer als Führungskraft
professionell
und sinngebend die drei Säulen Fachwissen, methodische
Fertigkeiten
und soziale Kompetenz verknüpft, wird überzeugend führen
und lenken.
Betriebliche Weiterbildung ist nicht nach dem Zufallsprinzip oder an
spontan erschlossenen Finanzierungsquellen auszurichten. Qualifizierte
Mitarbeiterweiterbildung ist notwendigerweise als dynamischer Prozess
zu
verstehen, orientiert sich an den Erwartungen des Marktes und
berücksichtigt
die Wünsche, Eigenschaften und Erwartungen des Personals und der
Führungskräfte.
Denn bekanntlich lagern Deutschlands wichtigste Schätze nicht im
Boden,
sondern in den Köpfen der Menschen. Es gilt also, durch sorgsames
Handeln der Führungskräfte die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
zu aktivieren und ihre Fähigkeiten zu nutzen. Die Methode, nach
der
betriebliche Weiterbildung angeordnet wird, zielt ins Leere.
Die erfolgreiche Ermittlung des betrieblichen Weiterbildungsbedarfs
ist das Ergebnis eines partnerschaftlichen Führungsverhaltens.
Wichtige
Instrumente stellen die regelmäßigen
Beurteilungsgespräche
(mindestens einmal jährlich) und die hieraus abzuleitenden
Zielvereinbarungsgespräche
zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, die den
ganzen Menschen im Blick haben. Die grundlegenden Werte des
menschlichen
Zusammenwirkens auf und zwischen den betrieblichen Ebenen in WfbM wie
Offenheit,
gegenseitige Wertschätzung, Fairness und eigenverantwortliches
Handeln
werden auf diese Weise im Sinne der gesteckten Ziele manifestiert.
Gelebte
Grundwerte sind die Quellen für den Erfolg sowie für die
Arbeitszufriedenheit
und entsprechen dem Bedürfnis des Menschen.

Als Seismograph für die Arbeitszufriedenheit eignet sich die
turnusgemäße
Durchführung von Mitarbeiterbefragungen (alle zwei bis drei
Jahre).
Die Aussagen und Ergebnisse sind eingehend zwischen
Führungskräften,
Betriebs- und fallweise Werkstattrat zu diskutieren und die darin
sichtbar
gewordenen Defizite durch verbesserte Maßnahmen auszuräumen.
Die Implementierung der Stelle einer/eines Fortbildungsbeauftragten
im Organigramm drückt nicht nur den hohen Stellenwert in einer
WfbM
aus, sondern sie sendet auch ein deutliches Signal an das Personal aus:
Die Mitarbeiterschulung ist ein fester Bestandteil des Unternehmens
WfbM
und der täglichen Arbeit. Der/dem Fortbildungsbeauftragten
fällt
eine gestaltende und vor allem aktive Rolle bei der Ermittlung und
Optimierung
des Weiterbildungsbedarfs zu. Im Sinne dieses Verständnisses muss
er/sie intensiv die Zeichen der Zeit deuten und die durchgeführten
Maßnahmen nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten
(Soll-/Ist-Vergleich)
analysieren. Somit kann eine Informationsschwemme an unsinnigen und
überflüssigen
Angeboten verhindert werden; bedarfsspezifische Weiterbildungsangebote
können greifen.
Als Erfolgsvoraussetzung ist nicht allein die Akzeptanz, sondern vor
allem das überzeugte Mittragen der betrieblichen Weiterbildung
durch
die Führungskräfte unerlässlich. Das bloße Angebot
dieser Weiterbildung reicht dabei nicht aus, es gilt vielmehr die
geistigen
Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das
Unternehmen
zeitnah abzurufen und das unternehmerische Handeln Aller in einer WfbM
zu fördern. Werkstätten für behinderte Menschen, denen
dies
gelingt, haben zweifellos einen Konkurrenzvorteil. Auf die
Bedürfnisse
einer WfbM zugeschnittene Schulungsangebote, die sich für die
Erarbeitung
von Lösungen durch permanentes Lernen auszeichnen, sind
kostspielig.
Eine Chance für WfbM, Kosten zu senken, sind gemeinsame Zentren
mit
idealem Lernumfeld, die zeitgemäße Antworten auf
drängende
Herausforderungen geben, womit der Erkenntnis von Benjamin FRANKLIN:
"Eine
Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.", Rechnung
getragen
wird, da dieser vor rund 200 Jahren getätigte Ausspruch bis heute
nichts von seiner Aussagekraft verloren hat.
-
Mitarbeiterorientierte Zielsetzungen
Mitarbeiterorientierte Zielsetzungen haben primär zwei
Bedeutungen:
Die Einbindung des Personals in die betrieblichen Prozesse der WfbM und
die Bereitschaft der Führungskräfte, Kompetenz und
Verantwortung
an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu delegieren, ohne das Wesentliche
aus den Augen zu verlieren.
Zur Umsetzung konkreter Ziele und Aufgaben sowie zur effektiven Nutzung
der Potenziale des Personals, eignet sich die Projektarbeit. Im
Gegensatz
zu Seminaren, Lehrgängen oder betrieblichen
Großveranstaltungen,
die hauptsächlich der Wissensvermittlung dienen, widmet sich eine
Projektgruppe mit überschaubarer Stärke einer
ausgewählten
Thematik. Die Vorteile sind: Förderung der Teamfähigkeit,
eigenverantwortliches
Handeln, mehr Energie und Dynamik, Aktivierung der Leistungsreserven
und
unterschiedlicher Sichtweisen, die zu neuen Überlegungen und
Gedanken
anstiften. Bedeutsam für den Erfolg eines Projektes ist die
Auswahl
eines geeigneten Projektleiters (vgl. LIPP, U./ WILL, H. 2000).
-
Zielorientierte Vergütungssysteme
Die Wohlfahrtsverbände und deren angeschlossene Institutionen
wenden
in unterschiedlicher Form die Arbeits- und Vergütungsregeln des
Bundesangestellten-Tarifvertrages
(BAT) an. Kennzeichnende Faktoren für die Gehaltsfindung nach dem
BAT sind der Familienstand und das Alter. Die fachliche Eignung,
Leistung
oder auch die berufliche Erfahrung finden im BAT nicht ausreichende
Berücksichtigung.
Leistungs- und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
empfinden
zunehmend diese Vergütung als ungerecht, weil ihre Anstrengungen
nicht
honoriert werden. Andererseits fehlen aber auch die Anreize für
weniger
leistungsbereite Personen, ihr Leistungsverhalten positiv zu
verändern.
Letztlich ist es auch für den Ruf und den Fortbestand einer WfbM
von
Bedeutung, motiviertes und gut ausgebildetes Personal auf dem
Arbeitsmarkt
zu gewinnen, dessen Leistungsbereitschaft dauerhaft zu erhalten und
sich
überzeugend den Kunden1
zuzuwenden.
Ein zielorientiertes Vergütungssystem – losgelöst vom BAT
– sollte die folgenden Merkmale beinhalten:
-
zeitgemäß und attraktiv
-
leistungsorientiert
-
übersichtlich
-
nachvollziehbar
-
anpassungsfähig an künftige Entwicklungen
-
erweiterungsfähig
Die gehaltliche Entwicklung hängt in erster Linie von der
Wertigkeit
der Aufgabe, die sich beispielsweise von der Stellenbeschreibung
ableitet,
und der Leistung (Erreichen von zuvor vereinbarten und auch
erreichbaren
pädagogischen und ökonomischen Zielen) ab. Die
Einführung
eines zielorientierten Vergütungssystems führt in der Regel
nicht
zur Personalkosteneinsparung, wohl aber zu einer effizienteren und
leistungsgerechteren
Neugestaltung des Kostenvolumens.
Schließlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass bei aller
Wertschätzung
für ein zielorientiertes Vergütungssystem und finanzielle
Leistungsanreize
auch immaterielle Aspekte, wie sinnvolle und von der Führungskraft
anerkannte Arbeit, Personen ernstnehmen oder Handlungsräume
zulassen,
den Grundstein für eine wertvolle Leistung in WfbM legen.
Die Kooperation gewinnt zunehmend auch für WfbM an Bedeutung und
ist
für deren stabile Weiterentwicklung wichtig. Die Zielsetzung
für
die Kooperation kann in der Erweiterung von Marktchancen, der
Ausdehnung
der Leistungsangebote, der Erzielung von Einkaufsvorteilen oder auch
der
Optimierung von Weiterbildungsaktivitäten und der
arbeitsbegleitenden
Maßnahmen liegen.
Gegenseitiges Vertrauen zwischen den kooperationswilligen WfbM,
verlässliche
Informationen und spürbare bzw. mittelfristig erkennbare
Synergiepotenziale
auf der Kostenseite sind als Voraussetzungen für eine Kooperation
unabdingbar. Die Bekanntgabe der Kooperation zwischen Werkstätten
für behinderte Menschen erzeugt bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Unsicherheit und mitunter Ablehnung. Deswegen empfiehlt es sich, sie
frühzeitig
mit schlagkräftigen Argumenten zu überzeugen, dass eine
Kooperation
von WfbM – im Gegensatz zur Fusion – nicht die Aufgabe der
unternehmerischen
Eigenständigkeit einer WfbM bedeutet, sondern gemeinsam in
bestimmten
Sparten (beispielsweise im Einkauf, der Vermarktung von Eigenprodukten,
der Produktentwicklung etc.) Akzente gesetzt werden sollen. Noch sind
Kooperationen
zwischen den WfbM eher selten anzutreffen und das
"Einzelkämpfertum"
überwiegt. Doch eine Vielzahl am Markt tätiger Unternehmen
zeigen
WfbM die darin liegenden Perspektiven und Wettbewerbsvorteile auf.
In begründeten Einzelfällen kann die Fusion von WfbM zu
beachtlichen
Synergie- und Einsparpotenzialen mit erfolgversprechenden Markchancen
führen.
Überzeugungsarbeit, transparentes Management und die
frühzeitige
Einbindung des Personals in den Integrationsprozess sind bei einer
anstehenden
Fusion zwischen WfbM unerlässlich und entscheiden über Erfolg
oder Misserfolg des Vorhabens. Wie bereits in Tabelle 4 skizziert,
lassen
sich vergleichbare Effekte durchaus auch für die
sozial-rehabilitativen
Aufgabenstellungen gewinnen (vgl. ARNOLD 2001).
2.2 Sozial-rehabilitative Sicht
"(Geistige) Behinderung ist eine aus dem Bezug zwischen dem in
wichtigen
Handlungsdispositionen (wie Wahrnehmung, Bewegung, Sprache, Denken ...)
mehr oder weniger beeinträchtigten Individuum und der
Alltagswirklichkeit
resultierende Beeinträchtigung des Erwerbs von Qualifikationen,
die
zum Erleben und zur qualifizierten Partizipation an der komplexen,
zeichenhaft
verfassten, gesellschaftlich bestimmten und in spezifischen
Handlungsfeldern
ausdifferenzierten Alltagswirklichkeit notwendig sind, und damit
einhergehend
eine Beeinträchtigung in der Entwicklung der Person
(Personalisation,
Identitätsfindung), was zusammen eine besondere Hilfe beim Erwerb
solcher Qualifikationen, beim Erleben und Handeln in der
Alltagswirklichkeit
und bei der Entwicklung der Person notwendig macht. Geistige
Behinderung
erweist sich, so gesehen, als spezifische Ausprägung einer
allgemeinen
Behinderung einzelner in komplexen Gesellschaften" (PFEFFER 1983, 106).
Auf der Grundlage dieses von PFEFFER bereits 1983 vorgelegten Ansatzes
einer handlungstheoretisch orientierten Beschreibung von (geistiger)
Behinderung
erweist sich die individuelle Situation von Erwachsenen mit (geistiger)
Behinderung als das Resultat aus dem Bedingungsgefüge der
"individuellen
Beeinträchtigung der Handlungsdispositionen" (ebd. 106) und der
konkreten
Alltagswirklichkeit, die ihrerseits in ihrer Vielgestaltigkeit durch
die
Sichtweisen von Behinderung der jeweiligen Sozietät sowie deren
Normen
und Vorstellungen und den daraus abgeleiteten Lebensbedingungen
geprägt
und bestimmt wird (vgl. KOBI 1983).
Die Entwicklungen seit Gründung der ersten Werkstätten
zeigen,
dass das Kernproblem, nämlich die Schaffung einer diese
Konstituenden
berücksichtigenden Konzeption, bis heute - sieht man von
Teilaspekten
ab – bei allen zu verzeichnenden Fortschritten nur bedingt einer
Realisation
näher gebracht werden konnte, da auch gegenwärtig immer noch
Menschen vom Besuch der Werkstatt ausgeschlossen werden bzw. nicht
ihren
individuellen Bedürfnissen gemäß in die Arbeits- und
Rehabilitationsprozesse
integriert werden (können).
Ein wesentlicher Schlüssel, diesem Anspruch gerecht zu werden,
liegt in der sozial-rehabilitativen Kompetenz der in Werkstatt für
Menschen mit Behinderung Verantwortlichen und Tätigen, d. h. in
der
Verfügbarkeit von Schlüsselkompetenzen, die sowohl
menschenwürdige
Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung sichern als auch jedem
Menschen
individuelle Lebensgestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die ein
Leben in Selbstbestimmung und sozialer Integration garantieren.
Unter Verwendung der in Erziehungswissenschaft, Psychologie und
Ökonomie
gebräuchlichen Terminologien lassen sich folgende
übergeordnete
Kompetenzen identifizieren (vgl. LÖWISCH 2000/ROTH 1971/ZAHN
1992/FAIX
& LAISER 1992):
Subjektkompetenz zielt in zwei Richtungen:
Die Beziehung zur oder zum Anderen und die Beziehung zu sich selbst.
Die Beziehung zum Anderen wird in der pädagogischen Tradition
mit vielfältigen Begriffen und impliziten Konzeptionen
beschrieben,
so spricht Johann Friedrich Herbart vom "Pädagogischen Takt",
Hermann
Nohl vom "Pädagogischen Bezug", "Umfassung" oder "Dialogisches
Verhältnis"
sind die Beschreibungen von Martin Buber. Immer geht es hier in hohem
Maße
um die Beziehung zur oder zum Anderen, um das Einfühlen in die
Erlebnisweise
der anderen Person, womit auch die Begriffe "Sympathie" und "Empathie"
angesprochen werden. Heinrich Lenzen hat diese Fähigkeit in der
Heilpädagogik
als "Konviktion" beschrieben, als eine Fähigkeit, die im Sinne des
Fremdverstehens die Aspekte "Annähern", "Einfühlen",
"Verstehen"
und "Akzeptieren" umfasst, aber auch ganz unspektakulär meint, ein
Stück des Weges mit der oder dem Anderen gehen (vgl. LENZEN 1996).
Die zweite Richtung umschreibt die Beziehung der Heilpädagogin
/ des Heilpädagogen zu sich selbst und zielt damit vornehmlich auf
den Umgang mit sich selbst und die Bereitschaft und Fähigkeit zur
Selbstreflexion.
Sachkompetenz umfasst sowohl den fachwissenschaftlichen Kenntnisstand
als
auch die wissenschaftstheoretischen Grundlagen des Faches. Sie
gründet
zum einen auf umfassendem theoretischen Fachwissen und zum anderen
auf der Fähigkeit eines theoriegeleiteten Umgangs mit den
Anforderungen
in sozial-rehabilitativen Handlungsfeldern.
Handlungskompetenz bezieht sich auf Diagnostik, Gestaltung
sozial-rehabilitativer
Situationen und Überprüfung von Prozessen.
Diagnostische Kompetenz meint die Fähigkeit der
Informationsgewinnung/
der Informationsdokumentation und der Informationsauswertung sowie die
Erstellung von Gutachten in der förderdiagnostischen Praxis.
Diagnostische
Kompetenz bezieht sich auf die Erstellung von individuellen
Entwicklungsplänen
als integrierende Zusammenfassung der diagnostischen Informationen
sowie
die Planung von individuellen Fördereinheiten.
Kompetenz in der Gestaltung sozial-rehabilitativer Situationen
beschreibt
die Fähigkeit der Beurteilung, Entwicklung, Planung und
Durchführung
etablierter oder zu etablierender Leitkonzepte.
Kompetenz in der Evaluation meint schließlich die Fähigkeit
zur fortlaufenden Reflexion und Effizienzkontrolle. Diese verbindet
sich
mit Tugenden wie Bereitschaft zur Selbstkritik, zur
empirisch-rationalen
Überprüfung eigenen Tuns und zur Ehrlichkeit gegenüber
eigenen
Fehlern. Selbstverständlich gehört dazu auch die Tugend,
Wissen
und Kompetenzen laufend verbessern zu wollen (vgl. HAEBERLIN 1996,
348).
Beratungskompetenz geht über die alltagssprachliche Bedeutung Rat
geben und Informieren hinaus und meint im
pädagogisch-psychologischen
Kontext Hilfe zur Selbsthilfe in Problemsituationen, d. h.
Unterstützung
in der Auseinandersetzung und Verarbeitung von kritischen Ereignissen
mit
der Zielsetzung persönlicher und situativer Veränderung und
kann
sich auf verschiedene Personen oder Zielgruppen (behinderte
Mitarbeiter,
Gruppenleiter, Eltern, Familie usw.) beziehen. Vorherrschende Methoden
sind das informative Gespräch bei gezielt-konkreten Fragen und die
nichtdirektive Gesprächsführung bei psychologischen Fragen
und
Problemen. SPECK versteht Beratung als kooperative Verständigung
zweier
autonomer Systeme, die zueinander in Interdependenz stehen. Inwieweit
eine
Beratung allerdings erfolgreich ist, hängt wesentlich von den
folgenden
Grundqualitäten des Beraters ab:
" - Realitätsoffenheit und Empathie,
- Zuhören können und Selbstkontrolle,
- die Bereitschaft zu Akzeptanz und Toleranz,
- eine positive Grundeinstellung im Sinne offener Lebensperspektiven
- eine verständliche und zum Gespräch einladende Sprache,
- das Bemühen um Redlichkeit und Sachlichkeit,
- die Bereitschaft zur Revision eigener Urteile und bei situativ
gegensätzlichen
Sichtweisen das unaufdringliche Klären des eigenen (fachlichen und
moralischen) Standpunktes" (SPECK 1996, 292).
Kooperationskompetenz bezieht sich auf die Bereiche Kommunikation,
Beratung
und Begleitung (im Sinne von Assistenz), aber auch auf die
Fähigkeit
zu interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Im Kontext der gegenwärtigen Paradigmendiskussion, die wesentlich
von den Forderungen nach Realisation von Selbstbestimmung,
Normalisierung
und Integration bestimmt wird, kommt diesen Kompetenzen als notwendige
Methoden und zugleich als Haltungen besondere Bedeutung zu.
Kooperationskompetenz
zielt damit über die jeweilige Situation hinaus, indem sie eine
Kernforderung
zur Verbesserung der Lebensqualität umschreibt und zum
individuellen
Glück betroffener Personen wesentlich beiträgt. Für
Martin
Hahn ist ‘Glücklichsein’ ... die Balance zwischen
größtmöglicher
Unabhängigkeit, die der eigenen Verantwortung angemessen ist, und
der Abhängigkeit von anderen Menschen, wobei die Abhängigkeit
im wesentlichen der eigenen Bedürfnisbefriedigung dienen muss
(vgl.
HAHN 1981).
Bereits der Deutsche Bildungsrat formulierte 1973 Innovation als eine
der
grundlegenden Kompetenzen pädagogischer Qualifikation. Innovation
bezieht sich auf alle Fragestellungen und Aufgabenbereiche der
Heilpädagogik
im Sinne planvoller Veränderung und Weiterentwicklung und
Umsetzung
heilpädagogischer Konzepte, Systeme und Theorien. Als Beispiele
können
die entwickelten Förderkonzeptionen für Menschen mit schwerer
Behinderung, der Paradigmenwechsel, die Fragen der Ethik, ... usw.
genannt
werden.
In der Verantwortungskompetenz fokussieren die bisher beschriebenen
Kompetenzen,
da sie unter dem Leitgedanken der Verantwortung zu subsumieren sind.
Verantwortung
bezieht sich nicht nur auf eine einzelne Person, und sie
beschränkt
sich auch nicht auf eine eng umgrenzte Situation, sondern Verantwortung
ist auf größere soziale Zusammenhänge und fachliche
Kontexte
gerichtet. Sozial-rehabilitatives Handeln wird aus der Perspektive des
anderen gesehen und ist, wie SPECK formuliert, aus der Verantwortung
für
das Ganze bestimmt (vgl. 1996, 171). Sozial-rehabilitative Kompetenzen
zeigen eine hohe Affinität zu Kompetenzen in anderen Berufs- und
Handlungsfeldern,
d. h. sie erfordern über notwendige Emotionalität hinaus
weitere
ausgebildete Persönlichkeitsmerkmale sowie Fähigkeiten und
Fertigkeiten,
um den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen und
Aufgabenstellungen
entsprechen zu können.
3. Abschließende Gedanken
Es ist zu wünschen, dass es gelingt, auf der aktuellen
gesetzlichen
Grundlage sowohl die heterogenen institutionell-organisatorischen
Konzepte
als auch die Vielfalt der inhaltlichen und methodischen Konzeptionen
der
Ökonomie, die in den jeweiligen Einrichtungen richtungsweisend und
praxisrelevant sind, so zu gestalten, dass zukünftig kein Mensch
mit
Behinderung vom Besuch der etablierten Institutionen ausgeschlossen
werden
wird. Dazu ist es allerdings notwendig, dass alle in der Werkstatt
tätigen
Professionen interdisziplinär zusammenwirken, um durch
Synergieeffekte
Ressourcen zu nutzen und Kapazitäten zu schaffen, die
ermöglichen,
die anstehenden Aufgaben zu erkennen und konstruktive und
richtungsweisende
Lösungen zu erarbeiten. Nur bei Erfüllung dieses Anspruchs
kann
die Werkstatt als wesentlicher den Alltag behinderter Menschen
bestimmender
und strukturierender Lebensraum ihren umfassenden gesellschaftlichen
Auftrag
erfüllen und den ethisch-moralischen Ansprüchen einer humanen
Gesellschaft dauerhaft gerecht werden.
Fußnote:
1 Eingedenk der mit dem Begriff
"Kunden" einhergehenden Kritik, werden hierunter sowohl die Menschen
mit
Behinderung als auch die Auftraggeber verstanden.
Als Studierende, Bibliotheken, Arbeitslose o.ä.
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URL:http://www.gata-verlag.de/prob90.htm; Stand:
12.06.2002
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